Christuswege

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Teil 3  Verschiedene Themen; Ethik und Gesellschaft.

Hier:  Ungeborenes Leben *.

Der Beginn menschlichen Lebens.
Das Menschenbild konservativer wie auch kritischer Christen stimmt darin weitgehend überein, dass menschliches Leben schon mit der Zeugung beginnt. 
Die Bibel zeigt in vielfacher Weise menschliches Leben als Einheit; von seinem göttlichen Ursprung - über das Weitergeben des Lebens durch die Generationen - bis zu den verschiedenen Alters- bzw. Entwicklungsstufen des Einzelnen. Es ist darin nicht angelegt, von "Leben ohne Wert bzw. ohne Menschenwürde" in irgend einer Zeit vor der Geburt, oder in irgend einem Zustand von Alter und Krankheit zu sprechen.

Prof. Böckle nennt im "Handbuch der christlichen Ethik" aus der Geschichte einige Theologen - in deren Originaltexten so teils nicht auffindbar - die statt der Zeugung die kurz danach erfolgende Einnistung (Nidation) als wesentlichen Zeitpunkt angenommen hatten.
Moderne Naturwissenschaft möchte meist wertfrei sein. Aber auch naturwissenschaftliche Befunde zeigen nur fließende Übergänge zwischen dem Stadium der befruchteten Eizelle und dem erwachsenen Menschen. Wo immer in der Gesellschaft Grenzen gesehen werden mögen, ab denen menschliches Leben beginne, sind diese also willkürlich. So z.B. der Embryologe Erich Blechschmidt: das einst von Haeckel angenommene "biogenetische Gesetz", wonach der Embryo tierische Stadien aus der Entwicklungsgeschichte wiederhole, ist veraltet: jedes Organ entfaltet sich planmäßig auf seine Rolle im Menschen hin. Die Reaktionen des Embryos können heute mit Ultraschall gefilmt werden. Ebenso betonte der Humangenetiker Prof. L. Lejeune, dass schon die Gene in der befruchteten Eizelle den Plan des erwachsenen Organismus des Menschen enthalten; wir würden sagen, sie sind das physische Gegenstück dieses Planes. Auch aus der Hirnforschung, der Entwicklungsneurologie, und der Psychologie gibt es verwandte Erkenntnisse. Auch Bewusstseins- und Erinnerungsvorgänge können bei ganzheitlichem und unvoreingenommenem Forschen in immer früheren Entwicklungsstadien ertastet  werden.
So hat diese Wertvorstellung auch über die Grenzen religiöser Kreise hinaus Bedeutung.

Eine andere Frage ist jedoch der praktische Umgang mit solchen Anschauungen. 
Das Gebot "Du sollst nicht töten" - Exodus 20 - wurde in der Zeit des Alten Testamentes im Sinne von "Du sollst nicht morden" verstanden ; wobei die Vorstellungen, was Mord ist, und was Tötung, später wechselten. Im weiteren Sinne wird der Maßstab des Gebotes für alles menschliche Leben angewandt, und von Vegetariern sogar darüber hinaus auf das Tierreich. Der moderne Ansatz eines interreligiösen "Weltethos" ** enthält "eine Kultur der Ehrfurcht vor allem Leben" als Leitbild. 
Auf jeden Fall aber ist - wie es in jeder seriösen Schwangerschaftsberatung geschieht, auch wenn sie gerne zum Austragen des Kindes ermuntern und Hilfen geben möchte - die individuelle Lebenssituation der Betroffenen mit ihren Schwierigkeiten, Ängsten, Gewissensnöten usw. ernst zu nehmen, statt dass pauschal alle verdammt werden, die sich mit dem Gedanken tragen, abzutreiben. Frauen machen sich die Entscheidung in den meisten Fällen keineswegs leicht. Auch ist die Mitverantwortung der Männer und des Umfeldes zu bedenken, statt das Problem einseitig der Frau zuzuschreiben. 
Wenn es darum geht, Schwangerschaftsabbrüche so weit wie möglich zu verringern oder letztendlich zum Verschwinden zu bringen, dann ist es über individuelle Bemühungen hinaus vor allem nötig, auch gesellschaftlich ein Leben mit Kindern zu erleichtern; also Probleme anzupacken, die heute Anlässe für einen Teil der Abtreibungen bieten - statt z.B. sich darin zu überbieten, auch für sozial Schwache  weitere Lasten zu fordern.

Die rechtlichen Fragen *.
Jesus Christus legte den Menschen nahe, sich bewusst zu ethischem, moralischem Verhalten zu entscheiden, statt vorwiegend auf den Druck einer äußeren gesetzlichen Norm oder Sitte zu bauen, wie es in alttestamentarischer Zeit war. Dennoch können rechtliche Normen ethischen Fragen eine Stütze geben, wie es auf fast allen Gebieten des Lebens versucht wurde.
Strafrechtliche Regelungen (wie der deutsche §218), ob streng oder liberal, haben im internationalen Vergleich anscheinend nur eine beschränkte Wirkung auf die Zahl der Abtreibungen. Dementsprechend sind, wie schon erwähnt, zur Lösung mehr andere Bemühungen notwendig.

Der Zusammenhang mit Gentechnik und Fortpflanzungsmedizin. 
Auch bei wissenschaftlichen Forschungen und bei künstlichen Befruchtungen gibt es international einen "Embryonenverbrauch", der z.B. durch das deutsche Embryonenschutzgesetz  zu beschränken versucht wird. Zur Zeit bietet die Präimplantationsdiagnostik (PID) eine neue Versuchung, zusätzliche Abtreibungsursachen zu schaffen.

Konsequenzen auf anderen Gebieten.
Wo es um Lebensschutz geht, müsste es übrigens auch um alle Gefahren gehen, denen die bereits Geborenen ausgesetzt sind - und insbesondere um diejenigen Gefahren, denen geborenes und ungeborenes Leben gemeinsam ausgesetzt sind. Umweltgefahren treffen Mütter und den Embryo, den empfindlichen Embryo sogar stärker als die Erwachsenen. Das wurde von Lebensschützern oft übergangen; wie umgekehrt Viele, die sich für die Umwelt einsetzten, sich nicht um das Problem der Schwangerschaftsabbrüche kümmerten, was z.B. Franz Alt schon  1985 bekümmerte.

*) "Christuswege" ist keine politische Website. Es wird hier gegen Niemanden geschrieben, und keine politische Forderung gestellt, sondern nur über allgemeine Maßstäbe informiert.
**) Siehe u.a. unsere Extraseite "Grundlagen ethischer Werte".

 

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